Küchenhilfen (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Lebensmittelhersteller, Sushi-Zubereiter, Hot Dog-Verkäufer oder Fast Food-Zubereiter) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
65201" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Küchenhilfe (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 65201 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Küchenhilfe in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 65201: Tätigkeiten
Thekenkräfte und Speisenzubereiter bereiten einfache Speisen zu, erwärmen sie und kochen sie fertig und bedienen Kunden an den Speiseausgaben. Küchenhilfen, Servicehelfer und Geschirrspüler räumen Tische ab, reinigen Küchenbereiche, waschen Geschirr und führen verschiedene andere Tätigkeiten aus, um Arbeiter zu unterstützen, die Speisen und Getränke zubereiten oder servieren. Sie werden in Restaurants, Cafés, Hotels, Schnellrestaurants, Cafeterias, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen beschäftigt.
NOC 65201: Aufgaben
Thekenkräfte und Speisenzubereiter
- Nehmen die Bestellungen der Kunden auf
- Reinigen, Schälen, Schneiden und Zurechtschneiden von Lebensmitteln mit manuellen und elektrischen Geräten
- Friteusen, Grills, Öfen, Automaten und andere Geräte zur Zubereitung von Fast Food wie Sandwiches, Hamburgern, Pommes frites, Salaten, Eisbechern, Milchshakes und anderen Getränken benutzen
- Portionieren, Zusammenstellen und Einwickeln von Speisen oder direktes Anrichten auf Tellern zur Bedienung der Gäste und Verpacken von Speisen zum Mitnehmen
- Zubereiten von Heissgetränken wie Kaffee- und Teespezialitäten mit Geräten
- Bedienen von Kunden an Theken oder Buffettischen
- Auffüllen von Kühlschränken und Salatbars und Führen von Aufzeichnungen über die Menge der verbrauchten Lebensmittel
- Nehmen ggf. Zahlungen für gekaufte Lebensmittel entgegen.
Küchenhelfer
- Waschen und Schälen von Gemüse und Obst
- Waschen von Arbeitstischen, Schränken und Geräten
- Entfernen von Müll und Reinigen der Abfallbehälter in der Küche
- Auspacken und Einräumen von Vorräten in Kühlschränken, Schränken und anderen Lagerbereichen
- Böden fegen und wischen und andere Aufgaben zur Unterstützung von Koch und Küchenpersonal ausführen.
Hilfskräfte in der Gastronomie
- Abräumen und Reinigen von Tischen und Tabletts in Gastronomiebetrieben
- Sauberes Geschirr, Besteck und andere Gegenstände in den Ausgabebereich bringen und Tische eindecken
- Auffüllen von Gewürzen und anderen Vorräten an den Tischen und in den Servierbereichen
- Geschirr vor und nach den Gängen abräumen
- Erledigen anderer Aufgaben, wie z. B. Geschirr abkratzen und stapeln, Wäsche zum und vom Wäschebereich tragen und Botengänge erledigen.
Geschirrspüler
- Spülen von Geschirr, Gläsern, Besteck, Töpfen und Pfannen in der Spülmaschine oder von Hand Geschirr in den Ablagebereich stellen
- scheuern Töpfe und Pfannen und können Silberbesteck reinigen und polieren.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 65201 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 65201: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Ein Sekundarschulausbildung ist in der Regel erforderlich.
- Es wird eine Ausbildung am Arbeitsplatz angeboten.