Auslandspraktikum Kanada: Programme, Qualifikation, Visum, Arbeitserlaubnis

Kanada bietet neben dem "Working Holiday" noch zwei weitere Programme für ein Auslandspraktikum an. Alle drei unter dem Begriff "International Experience Canada" zusammengefassten Programme erlauben jungen Menschen, relativ einfach meistens für ein Jahr oder länger einer bezahlten Arbeit in Kanada nachzugehen. Die benötigte Arbeitserlaubnis kann mittels vereinfachtem bürokratischen Verfahren beantragt werden. Bei den Programmen handelt es sich um:
  • Working Holiday ("Work and Travel") "-Visum": Attraktiv deshalb, weil mit dem Working Holiday eine freizügige (zeitlich befristete) Arbeitserlaubnis gekoppelt ist. So ist es gestattet, ohne Arbeitsvertrag nach Kanada einzureisen, jederzeit irgendwo irgendeinen Arbeitgeber zu finden und zu arbeiten.
  • International Coop: Im Heimatland eingeschriebene Studenten, die ein zur Ausbildung notwendiges Praktikum, im Studienbereich, in Kanada absolvieren (wollen). Es muss ein gültiger Arbeitsvertrag vorliegen.
  • Young Professionals: Für diejenigen, die auf ihrem angestammten Beruf Erfahrung in Form eines Auslandpraktikums in Kanada sammeln wollen. Ein Beruf- oder Hochschulabschluss und ein gültiger Arbeitsvertrag ist erforderlich. Der "Young Professional" muss angestellt sein und die Arbeit muss entlöhnt werden. Das Stellenprofil des angebotenen Jobs muss unter NOC als TEER 0, 1, 2 oder 30, A, B klassifizieert sein. Ein TEER 4-Stellenangebot kann akzeptiert werden, vorausgesetzt, Kandidaten können einen postsekundären Abschluss vorweisen und einen direkten Bezug zwischen gemachtem Abschluss und dem TEER 4-Stellenangebot aufzeigen
Teilnehmen können Bürger von über 30 Staaten, die ein entsprechendes Abkommen mit Kanada abgeschlossen haben (vgl. Liste unten) und in der Regel zwischen 18 und 35 Jahre alt sind .

Staatsangehörige aus Deutschland und Österreich haben alle drei Programme zur Auswahl, Schweizer nur deren 2, ohne das Working Holiday. Interesssanterweise sind die Programme für Österreicher auf ein Höchstalter von 30 Jahre begrenzt, während Deutsche und Schweizer noch fünf Jahre länger davon Gebrauch machen können.

Für deutsche Staatsangehörige

Zwischen Kanada und Deutschland wurden folgende IEC-Programme und deren Anforderungen in Bezug auf Alter und Länge Aufenthalt vereinbart:
  • Working Holiday:
    • Alter Teilnehmende: 18 - 35 Jahre
    • Programmdauer in Kanada: max. 12 Monate
    • keine zusätzlichen programmspezifischen Anforderungen
  • Young Professionals
    • Alter Teilnehmende: 18 - 35 Jahre
    • Programmdauer in Kanada: max. 12 Monate
    • keine zusätzlichen programmspezifischen Anforderungen
  • International Coop
    • Alter Teilnehmende: 18 - 35 Jahre
    • Programmdauer in Kanada: max. 12 Monate
    • keine zusätzlichen programmspezifischen Anforderungen
Es ist erlaubt, maximal zwei Programme hinter einander zu absolvieren - vorausgesetzt man erfüllt die Qualifikationen.

Für österreichische Staatsangehörige

Zwischen Kanada und Österreich wurden folgende IEC-Programme und deren Anforderungen in Bezug auf Alter und Länge Aufenthalt vereinbart:
  • Working Holiday:
    • Alter Teilnehmende: 18 - 30 Jahre
    • Programmdauer in Kanada: max. 12 Monate
    • keine zusätzlichen programmspezifischen Anforderungen
  • Young Professionals
    • Alter Teilnehmende: 18 - 30 Jahre
    • Programmdauer in Kanada: max. 12 Monate
    • Festangestellt bei einer österreichischen Firma; Arbeitgeber in Kanada muss Partnerfirma, Mutter- oder Tochterfirma sein
  • International Coop
    • Alter Teilnehmende: 18 - 30 Jahre
    • Programmdauer in Kanada: max. 6 Monate
    • Wohnsitz in Österreich: im Zeitpunkt der Bewerbung als Student der Forst-, Landwirtschafts- oder Tourismuswissenschaften eingeschrieben sein oder innerhalb der letzten 12 Monate einen Abschluss in einer dieser Fachrichtungen gemacht haben
Es ist erlaubt, zwei oder alle drei Programme hinter einander zu absolvieren - vorausgesetzt man erfüllt die Qualifikationen.

Für schweizer Staatsangehörige

Zwischen Kanada und der Schweiz wurden folgende IEC-Programme und deren Anforderungen in Bezug auf Alter und Länge Aufenthalt vereinbart:
  • Young Professionals
    • Alter Teilnehmende: 18 - 35 Jahre
    • Programmdauer in Kanada: max. 18 Monate
    • keine zusätzlichen programmspezifische Anforderungen
  • International Coop
    • Alter Teilnehmende: 18 - 35 Jahre
    • Programmdauer in Kanada: max. 18 Monate
    • Student muss an einer Schule in der Schweiz eingeschrieben sein
Es ist erlaubt, maximal zwei Programme hinter einander zu absolvieren - vorausgesetzt man erfüllt die Qualifikationen. Die Gesamtprogrammdauer darf 18 Monate nicht überschreiten.
In einem ersten Schritt errichtet man ein Profil bei den Einwanderungsbehörden ein. Damit bekundet man ein Interesse daran, an einem ICE-Programm teilnehmen zu wollen. Wird man selektioniert - muss man innerhalb der folgenden 10 Tag die Einladung annehmen und innerhalb von 20 Tagen muss die Arbeitserlaubnis beantragen und die geforderten Dokumente online einreichen.

Interesse an Auslandspraktikum / "Working Holiday" bei Behörden anmelden.


Die einzelnen Schritte:
  1. Abklärung, ob man für IEC berechtigt ist?
    Den Fragebogen der Einwanderungsbehörden ausfüllen. Gefragt wird unter anderem nach :
    • Staatsbürgerschaft
    • Ständiger Wohnsitz
    • Aktueller Aufenthaltsort
    • Ist man Student/-in?
    • Stellenangebot vorhanden?
    Aufgrund der Antworten wird in einer ersten Einschätzung seitens der Behörden festgestellt, ob Antragsteller für eines der IEC-Programme berechtigt ist. Wenn das der Fall ist, erhält man einen Referenzcode, der 60 Tage lang gültig ist.
  2. Konto bei den Einwanderungsbehörden eröffnen (vgl. Anleitung um ein IRCC-Konto zu eröffnen)
  3. Im Konto:
    • Profil vervollständigen
    • Im Konto die Auswahl “International Experience Canada (IEC)” treffen
    • Referenzcode eingeben - oder falls keiner vorhanden, eine Fragesequenz beantworten, die dann feststellt, ob man für IEC berechtigt ist.
  4. Erhält man die Nachricht einer "Invitation To Apply" (ITA), dann hat man 10 Tage Zeit, diese Einladung (nämlich die Unterlagen für einen IEC-Antrag einzureichen) anzunehmen oder abzulehnen.
  5. Wird die ITA akzeptiert, dann gilt es, innerhalb 20 Tagen:
    • die Arbeitsbewilligung zu beantragen
    • die vollständigen Unterlagen einzureichen
    • die Gebühren via IRCC-Konti (mittels Kreditkarte) zu bezahlen.
    • Im Falle der beiden Kategorien "Young Professional und "Coop": Eingabe der "Employment Number". Diese Nummer muss beim Antrag auf eine Arbeitsbewilligung mit eingereicht werden. Dieses Prozedere gilt nicht für "Working Holiday". Diese "Employment Number" erhält der zukünftige Arbeitgeber als Quittung, wenn er eine sogenannte "Compliance Fee" von CAD 230 via des nur ihm zugänglichen "Employer Portal" bezahlt hat.
  6. Unter Umständen erhält man im Anschluss an die Eingabe der Unterlagen die Aufforderung, seine biometrischen Daten nachzureichen (Fingerabdruck, Porträtfoto). Dies kann nur in speziell eingerichteten Zentren geschehen, den im Auftrag der kanadischen Regierung operierenden "Visa Application Centers" (VAC). Für beispielsweise Deutschland, der Schweiz oder Österreich wären die Orte Berlin, Düsseldorf und Wien.
  7. Wird die Bewilligung erteilt, dann erhält man von den Einwanderungsbehörden einen "Port of Entry Letter", den man bei der Einreise nach Kanadaden Behörden vorlegen muss.
Die Arbeitserlaubnis (Work Permit), die im Rahmen des IEC vergeben wird, ist eine "spezielle" Arbeitserlaubnis, die - im Gegensatz zu einer "normalen" Work Permit - relativ unbürokratisch beantragt werden kann, aber als solche nicht über die zwischen Kanada und dem Vertragsstaat vereinbarte Dauer verlängert werden kann.
So kann beispielsweise eine deutsche Staatsbürgerin max. 12 Monate unter der Working Holiday-Arbeitserlaubnis arbeiten. Möchte sie weiterhin in Kanada arbeiten, dann müsste eine neue Work Permit beantragt werden. Entweder
  • Falls sie sich unter "Young Professional" oder "International Coop" qualifizieren würde, könnte sie eine neue Arbeitserlaubnis unter einer dieser beiden anderen Programme beantragen, da zwischen Deutschland und Kanada vereinbart wurde, dass maximal 2 Programme pro Person offenstehen. Auch diese Arbeitserlaubnis ist in diesem Fall maximal 12 Monate gültig und nicht verlängerbar.
  • Eine "normale" Arbeitserlaubnis beantragen. Unter Umständen braucht es aber dazu auch eine LMIA-Einschätzung seitens des Arbeitsamtes. Eine solche Work permit ist dann allerdings verlängerbar.
Land Alter Working Holiday Young Professional Coop
Andorra 18 - 30 - -
Australien 18 - 35
Belgien 18 - 30 - -
Chile 18 - 35
Costa Rica 18 - 35
Dänemark 18 - 35 - -
Deutschland 18 - 35
Estland 18 - 35
Frankreich 18 - 35
Griechenland 18 - 35
Hong Kong 18 - 30 - -
Irland 18 - 35
Italien 18 - 35 - -
Japan 18 - 30 - -
Kroatien 18 - 35
Lettland 18 - 35
Litauen 18 - 30
Luxemburg 18 - 30
Mexiko 18 - 29
Niederlande 18 - 30 -
Neuseeland 18 - 35 - -
Norwegen 18 - 35
Österreich 18 - 30
Polen 18 - 35
Portugal 18 - 35
San Marino 18 - 35 - -
Slowakei 18 - 35
Slowenien 18 - 35
Südkorea 18 - 30 - -
Spanien 18 - 35
Schweden 18 - 30
Schweiz 18 - 35 -
Taiwan 18 - 35
Tschechien 18 - 35
Ukraine 18 - 35
Vereinigtes Königreich 18 - 30 - -

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Für alle drei IEC-Kategorien wird (erst) am Grenzübertritt (Port of Entry, POE) mittels vorher beantragtem Arbeitsvisum die eigentliche Arbeitsbewilligung ("Work Permit") ausgestellt und hat üblicherweise Vermerke auf dem Dokument, die Restriktion betreffend Arbeit aufführen.
Die Arbeitsbewilligung für "Working Holiday" unterscheidet sich von "Young Professional/Coop".
  • Working Holiday: Die Arbeitserlaubnis sollte folgende Vermerke auf dem Dokument haben:
    • "open" employer ( = keine Restriktionen betreffend Arbeitgeber, eine Vorteil von Working Holiday)
    • "open" location ( = man ist geografisch an keinen Ort gebunden. Man kann arbeiten, wo man will)
  • Young Professionals / Coop
    • Die Arbeitsbewilligung sollte den Arbeitgeber aufführen. Diese Work Permit ist also an diesen Arbeitgeber gebunden.
Folgende Dokumente werden für die Einreise nach Kanada im Rahmen des IECverlangt:
  • Gültiger Pass
  • Der sogenannte "Port of Entry (POE) Letter", ein "Empfehlungsschreiben" der Einwanderungsbehörden an die kanadische Grenzpolizei, eine Arbeits- oder Studienerlaubnis auszustellen.
  • Nachweis genügend finanzieller Mittel (CAD 2'500)
  • Nachweis einer abgeschlossenen Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes in Kanada
  • Flugticket oder genügend finanzielle Mittel, um Kanada wieder verlassen zu können
  • Kopien der Dokumente, die für den Antrag auf eine Arbeitsbewilligung notwendig waren.

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Für Working Holiday braucht es kein Stellenangebot aus Kanada. Hingegen für die beiden anderen IEC-Programme (Young Professionals, Coop-Programm) ist es eine Voraussetzung.
Die "Bewerbungssaison" für das nächste Jahr startet üblicherweise im Spätherbst/Winteranfang. Je nach Popularität der Programme können die Kontingente rasch voll sein. Also entweder auf eine neue IEC-Runde warten oder bei sogenannten von den Einwanderungsbehörden akzeptierten "Recognized Organisation" abklären, ob es dort noch freie Plätze gibt.
Sie müssen sich nicht entscheiden. Doppelbürger können zwei Mal den vollen Umfang des jeweiligen länderspezifischen Abkommens ausschöpfen.
Die Anmeldung in den Selektions-Pool ist gratis. Wird man selektioniert, dann wird eine IEC Gebühr von CAD 150 fällig. Ebenfalls ist der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis (allerdings nur) beim Working Holiday kostenpflichtig: CAD 100. Alle Teilnehmer müssen überdies ihre biometrischen Angaben erheben lassen: CAD 85.
Nicht direkt. Aber das Working Holiday (wie generell alle IEC Programme) kann als Vorbereitung zu einer Auswanderung dienen: