Das Kind oder Enkel muss mindestens das von den Behörden jährlich festgelegte Mindesteinkommen haben, um als Bürge für ein Supervisa in Frage zu kommen. Das Mindesteinkommen ist abhängig von der Anzahl Personen im Haushalt. Bei der Berechnung der personellen Haushaltsgrösse müssen auch Personen eingerechnet werden, die in einem noch laufenden Unterstützungsverhältnis stehen.
Beispiele:
- Kind oder Enkel, alleinstehend hat nur noch einen Gross-/Elternteil und lädt diese Person für 2 Jahre nach Kanada ein. Personenzahl: 2.
- Kind oder Enkel mit Lebenspartner und zwei unterhaltsberechtigten Kindern lädt beide Gross-/Elternteile ein. Personenanzahl: 6
- Kind oder Enkel mit Lebenspartner und Kind lädt Gross-/Elternteil mit eigenem unterstützungsberechtigten Kind ein. Das Kind oder Enkelkind, das Sie einlädt, hat eine noch laufende Patenschaft (Sponsoring) der Eltern des Lebenspartners mitunterzeichnet. In diesem Fall beträgt die Familiengrösse 7 Personen.
- Kind oder Enkel mit Lebenspartner und Kind lädt Gross-/Elternteil mit eigenem unterstützungsberechtigten Kind ein. Personenzahl: 4