Supervisa Kanada: Für Eltern und Grosseltern

Dieses Programm bietet Eltern und Grosseltern von kanadischen Staatsbürgern oder Daueraufenthalter (PR) ein zeitlich generöseres Aufenthaltsrecht als eine "normales" Touristenvisum.
  • Beim Supervisum handelt es sich um ein zeitlich beschränktes Aufenthaltsrecht. Dies im Gegensatz zum "Family Sponsorship"-Programm, welches das Daueraufenthaltsrecht (PR) als Ziel hat und - damit verbunden - als Antrag sich über mehrere Jahre hinziehen kann resp. in einer Lotterieziehung endet. Der Bewilligungsprozess eines Supervisums hingegen dauert einige Wochen.
  • Ein Supervisa ist 10 Jahre lang gültig und erlaubt mehrmaliges Einreisen nach Kanada - jedesmal mit einem Aufenthaltsrecht von bis zu 5 Jahren. 5 Jahre Aufenthaltsrecht ist ein markanter Unterschied zu den normalerweise erlaubten 6 Monate Aufenthalt.
  • Dieses Programm eignet sich für Eltern und Grosseltern, die sich nicht in Kanada niederlassen wollen oder können, aber dennoch Familie in Kanada für eine längere zeitliche Periode besuchen wollen.

[]
Antragsteller für ein Supervisum müssen
  • nachweisbar entweder Eltern oder Grosseltern eines kanadischen Staatsbürgers oder Permanent Resident (Daueraufenthalter) sein.
  • ein "Einladungsschreiben" der Kinder resp. Enkel haben, welches u.a. Bezug nimmt auf
    • Zusicherung der finanziellen Unterstützung während der Besuchsdauer
    • Angabe Anzahl der im gleichen Haushalt lebenden Personen (um das für die Einladung nötige Mindesteinkommen zu berechnen)
    • Beweiskopie der kanadischen Staatsbürgerschaft oder PR
  • bei einer kanadischen Krankenversicherung
    • für mindestens 1 Jahr ab Einreisedatum in Kanada
    • für mindestens 100'000 CAD
    • krankenversichert sein
    • und die Mitgliedschaft belegen können.
Das Visum muss im Ausland beantragt werden. Eine medizinische Untersuchung ist nötig.
Das Kind oder Enkel muss mindestens das von den Behörden jährlich festgelegte Mindesteinkommen haben, um als Bürge für ein Supervisa in Frage zu kommen. Das Mindesteinkommen ist abhängig von der Anzahl Personen im Haushalt. Bei der Berechnung der personellen Haushaltsgrösse müssen auch Personen eingerechnet werden, die in einem noch laufenden Unterstützungsverhältnis stehen.

Beispiele:
  • Kind oder Enkel, alleinstehend hat nur noch einen Gross-/Elternteil und lädt diese Person für 2 Jahre nach Kanada ein. Personenzahl: 2.
  • Kind oder Enkel mit Lebenspartner und zwei unterhaltsberechtigten Kindern lädt beide Gross-/Elternteile ein. Personenanzahl: 6
  • Kind oder Enkel mit Lebenspartner und Kind lädt Gross-/Elternteil mit eigenem unterstützungsberechtigten Kind ein. Das Kind oder Enkelkind, das Sie einlädt, hat eine noch laufende Patenschaft (Sponsoring) der Eltern des Lebenspartners mitunterzeichnet. In diesem Fall beträgt die Familiengrösse 7 Personen.
  • Kind oder Enkel mit Lebenspartner und Kind lädt Gross-/Elternteil mit eigenem unterstützungsberechtigten Kind ein. Personenzahl: 4
Berechtigt zu einem Supervisum sind nur Eltern oder Grosseltern eines kanadischen Staatsbürgers oder Inhaber eines dauerhaften Aufenthaltsrechtes ("Permanent Resident", PR). Antragssteller müssen zudem ein spezielles Einladungsschreiben der Kinder/Enkel vorweisen können, einen medizinischen Test durchlaufen und vor der Einreise nach Kanada medizinisch versichert sein.
Das Schreiben muss unter anderem belegen können, dass die gastgebenden Kinder/Enkelkinder für den finanziellen Unterhalt der Inhaber eines Supervisums aufkommen können. Dazu wird ein in Form eines von den Behörden verlangten Mindesteinkommen der Gastgeber festgelegt. Diese Mindesteinkommen berechnet sich aus Anzahl Personen im Haushalt. Das für ein Supervisum nötige Einkommen wird betragsmässig in einer alljährlich aktualisierten Tabelle (vgl. Mindesteinkommen für Programm "Familienzusammenführung") festgehalten.
Die Familiengrösse berechnet sich aus der Summe der Anzahl Mitglieder der gastgebenden Familie, Inhaber eines Supervisums und Anzahl Personen, die zur Zeit noch im Rahmen einer weiteren Sponsorings unterstützt werden.
Die bewilligte Aufenthaltsdauer. Basierend auf einer eTA oder einem Besuchervisum wird in der Regel ein Aufenthalt von 6 Monaten gewährt. Eine Verlängerung ist möglich, muss aber beantragt, begründet und die entsprechende Gebühren bezahlt werden.
Im Gegensatz dazu erlaubt ein Supervisum einen Aufenthalt bis zu 5 Jahren. Es muss also keine Verlängerung des Aufenthaltsrechts nach 6 Monaten beantragt werden.
Suchen
Diese Seite
per E-Mail empfehlen