CETA: bietet mögliche Arbeitsbewilligung in Kanada für EU-Bürger

Das im September 2017 (vorläufig) in Kraft getretene Abkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der EU und Kanada erleichtert den wirtschaftlichen Zugang zu den jeweiligen Ländern. Das heisst auch: unter bestimmten Umständen wird es einfacher, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen und in Kanada zu arbeiten.

Mit anderen Worten: Unter CETA können neben Geschäftsreisenden auch Dienstleistungsanbieter / Freiberufler aus bestimmten Berufen wie auch firmenintern versetzte Personen nach Kanada (inklusive ihre Ehegatten) sowie Investoren in einem direkteren Verfahren eine zeitlich befristete Arbeitsbewilligung beantragen. Der oftmals schwierig zu erbringende Nachweis einer positiven LMIA (Inländervorrangs-Prüfung) als Voraussetzung einer Arbeitserlaubnis muss hier nicht erbracht werden.
Neben diesem auf CETA basierenden Akommen gibt es zusätzlich noch ein ähnliches (allgemeineres) Programm ebenfalls für sog. "Intra-company transferees".
  • Als “Dienstleistungsanbieter” werden - gemäss CETA-Definition - diejenigen Mitarbeiter bezeichnet, die für eine in der EU domizilierten Firma einen Vertrag in Kanada erfüllen. Diese Firma darf keine Zweigstellen in Kanada haben.
  • Die zu erbringende Dienstleistung muss unter CETA abgedeckt resp. von Kanada akzeptiert sein.
  • Für die Erbringung der Dienstleistung wird eine Arbeitsbewilligung von höchstens einer Dauer von 12 Monaten genehmigt. Im Prinzip ist eine Verlängerung möglich. Die Berufsperson kann alle 2 Jahre für ein Jahr (kumuliert) in Kanada arbeiten.
  • Der Mitarbeiter muss Bürger der EU sein und mindestens 1 Jahr vor der Entsendung bei der Firma gearbeitet haben.
  • Verlangt wird ein Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation und - wo nötig - die entsprechende Berufsqualifikation für den kanadischen Markt
  • Nachweis einer mindestens 3-jährigen in Bezug auf den Serviceauftrag relevante Berufserfahrung
  • Vergütung erfolgt ausschliesslich über die entsendende Firma.
  • (Nur) in folgenden Sektoren kann in Kanada eine Dienstleistung von Servicedienstleistern unter CETA erbracht werden:
    • Rechtsberatung im Bereich des Völkerrechts und des ausländischen Rechts
    • Dienstleistungen von Rechnungslegern und Buchhaltern
    • Dienstleistungen von Steuerberatern
    • Dienstleistungen von Architekten und Dienstleistungen von Städteplanern und Landschaftsarchitekten
    • Ingenieurdienstleistungen und integrierte Ingenieurdienstleistungen
    • Medizinische und zahnmedizinische Dienstleistungen
    • Tierärztliche Dienstleistungen
    • Dienstleistungen von Hebammen
    • Dienstleistungen von Krankenpflegepersonal, Krankengymnasten und Sanitätern
    • Computer- und verwandte Dienstleistungen
    • Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung
    • Dienstleistungen auf dem Gebiet der Werbung
    • Marktforschung und Erhebung der öffentlichen Meinung
    • Managementberatung
    • Mit der Managementberatung verbundene Leistungen
    • Technische, physikalische und chemische Untersuchungsleistungen
    • Verbundene wissenschaftliche und technische Beratung
    • Bergbau
    • Wartung und Instandsetzung von Schiffen
    • Wartung und Instandsetzung von Eisenbahnausrüstungen
    • Wartung und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen, Krafträdern, Schneemobilen und Ausrüstung für den Straßenverkehr
    • Wartung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen und Teilen davon
    • Wartung und Instandsetzung von Metallerzeugnissen, Maschinen (außer Büromaschinen), Ausrüstungen (außer Fahrzeugen und Büroeinrichtungen) und Gebrauchsgütern
    • Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen
    • Telekommunikationsdienste
    • Postdienstleistungen und Dienstleistungen privater Kurier- und Expressdienste
    • Bau- und verwandte Ingenieurdienstleistungen
    • Baustellenerkundung
    • Dienstleistungen im Bereich Hochschulbildung
    • Leistungen im Bereich Landwirtschaft, Jagd und Forsten
    • Dienstleistungen im Bereich Umwelt
    • Versicherungsdienstleistungen und damit verbundene Beratungsdienstleistungen
    • Sonstige Finanzberatungsdienstleistungen
    • Beratungsdienstleistungen im Bereich Verkehr
    • Dienstleistungen von Reiseagenturen und Reiseveranstaltern
    • Dienstleistungen von Fremdenführern
    • Beratungsdienstleistungen im Bereich des verarbeitenden Gewerbes
  • Freiberufler - gemäss CETA-Definition - sind selbständig, haben keine Niederlassung in Kanada und müssen sich für die Erfüllung des Vertrages vor Ort, also Kanada aufhalten.
  • Die zu erbringende Dienstleistung muss unter CETA abgedeckt resp. von Kanada akzeptiert sein
  • Freiberufler müssen Bürger der EU sein
  • Für die Erbringung der Dienstleistung wird ein Zeitraum von höchstens zwölf Monaten genehmigt. Im Prinzip ist eine Verlängerung möglich. Die Berufsperson kann alle 2 Jahre für ein Jahr (kumuliert) in Kanada arbeiten.
  • Verlangt wird ein Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation und - wo nötig - die entsprechende Berufsqualifikation für den kanadischen Markt.
  • Im Bezug auf den Auftrag müssen 6 Jahre relevante Berufserfahrung nachgewiesen werden.
  • In folgenden Sektoren kann in Kanada eine Dienstleistung von Freiberuflern unter CETA erbracht werden:
    • Rechtsberatung im Bereich des Völkerrechts und des ausländischen Rechts
    • Dienstleistungen von Architekten und Dienstleistungen von Städteplanern und Landschaftsarchitekten
    • Ingenieurdienstleistungen und integrierte Ingenieurdienstleistungen
    • Computer- und verwandte Dienstleistungen
    • Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung
    • Marktforschung und Erhebung der öffentlichen Meinung
    • Managementberatung
    • Mit der Managementberatung verbundene Leistungen
    • Bergbau
    • Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen
    • Telekommunikationsdienste
    • Postdienstleistungen und Dienstleistungen privater Kurier- und Expressdienste
    • Dienstleistungen im Bereich Hochschulbildung
    • Beratungsdienstleistungen für das Versicherungswesen
    • Sonstige Beratungsdienstleistungen im Bereich Finanzdienstleistungen
    • Beratungsdienstleistungen im Bereich Verkehr
    • Beratungsdienstleistungen im Bereich des verarbeitenden Gewerbes
  • Mindestens 1 Jahr beim Unternehmen beschäftigt oder daran beteiligt sein
  • Es handelt sich um eine vorübergehende Versetzung in ein Unternehmen in Kanada (Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung, Muttergesellschaft oder andere Konzerngesellschaft des Unternehmens)
  • Mitarbeiter muss einer der drei Kategorien angehören:
    • "Führungspersonal"
      • Manager, Leitende Position
      • Arbeitsbewilligung bis drei Jahre. Verlängerung von maximal 18 Monaten möglich.
    • "Spezialisten"
      • Muss hohes Mass an Fachwissen besitzen. Dies kann durch Ausbildung oder Erfahrung im Unternehmen angeeignet werden.
      • Arbeitsbewilligung bis drei Jahre. Verlängerung von maximal 18 Monaten möglich.
    • "Graduate Trainee"
      • Hochschulabschluss
      • Transfer ausschliesslich zu Schulungszwecken
      • Arbeitsbewilligung bis höchstens 1 Jahr. Keine Verlängerung
  • Ehepartner von firmenintern transferierten Mitarbeiter erhalten automatisch eine Arbeitsbewilligung, vorausgesetzt sie kommen nicht aus Dänemark oder Grossbritannien.
  • Unter CETA sind dies eine Person, die als Aufsichts- oder Leitungsorgan eine Investition schafft, ausbaut oder verwaltet. Diese natürliche Person ist entweder selber oder das ihn beschäftigte Unternehmen selbst mit einem beträchtlichen finanziellen Betrag mit dieser Investition verbunden.
  • Arbeitsbewilligung für 1 Jahr. Verlängerung möglich, liegt aber (im völligen) Ermessensspielsraum des Immigationsbeamten.
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