Das im September 2017 (vorläufig) in Kraft getretene Abkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der EU und Kanada erleichtert den wirtschaftlichen Zugang zu den jeweiligen Ländern. Das heisst auch: unter bestimmten Umständen wird es einfacher, eine
Arbeitserlaubnis zu bekommen und in Kanada zu arbeiten.
Mit anderen Worten: Unter CETA können neben Geschäftsreisenden auch Dienstleistungsanbieter / Freiberufler aus bestimmten Berufen wie auch firmenintern versetzte Personen nach Kanada (inklusive ihre Ehegatten) sowie Investoren in einem direkteren Verfahren eine zeitlich befristete Arbeitsbewilligung beantragen. Der oftmals schwierig zu erbringende Nachweis einer positiven
LMIA (Inländervorrangs-Prüfung) als Voraussetzung einer Arbeitserlaubnis muss hier nicht erbracht werden.
Neben diesem auf CETA basierenden Akommen gibt es zusätzlich noch ein ähnliches (allgemeineres) Programm ebenfalls für sog. "
Intra-company transferees".