Produzenten, Regisseure, Choreografen (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Kameramann, Filmemacher, Filmeditor, Video Illustratoren oder Multimediaproduzent) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
51120" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Produzent, Regisseur, Choreograf (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 51120 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Produzent, Regisseur, Choreograf in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 51120: Tätigkeiten
Produzenten, Regisseure, Choreographen und Fachleute in verwandten Berufen beaufsichtigen und kontrollieren die technischen und künstlerischen Aspekte von Film-, Fernseh-, Videospiel-, Radio-, Tanz- und Theaterproduktionen. Sie sind bei Filmproduktionsfirmen, Radio- und Fernsehsendern, Videospielfirmen, Rundfunkabteilungen, Werbefirmen, Tonaufnahmestudios, Plattenproduktionsfirmen und Tanzfirmen beschäftigt. Sie können auch selbständig tätig sein.
NOC 51120: Aufgaben
Film-, Rundfunk-, Fernseh- und Videospielproduzenten
- Planen, organisieren und kontrollieren der verschiedenen Phasen und Termine bei der Produktion von Präsentationen, Kinofilmen, Fernsehsendungen und Radioprogrammen
- Engagieren Regisseure und anderes Produktionspersonal und beaufsichtigen das gesamte technische Personal und bestimmen die Behandlung, den Umfang und den Zeitplan der Produktion
- Führen Produktionsarchive, verhandeln über Tantiemen und können das Budget für eine bestimmte Produktion planen und kontrollieren.
Regisseure
- Interpretieren Drehbücher und leiten die Inszenierung
- Wählen Schauspieler, Statisten und technisches Personal aus und leiten sie an
- Beraten die Darsteller und die Crew bei der Interpretation und Umsetzung der Aufführung
- Leiten Proben, Filmaufnahmen, Sendungen und Aufführungen
- Beraten sich während der gesamten Produktion und Nachbearbeitung mit der Crew und Fachleuten, um die gewünschte Präsentation zu erreichen.
Choreographen
- Entwerfen Tänze für Film-, Theater- und Fernsehaufführungen, die Geschichten, Ideen und Stimmungen vermitteln, und leiten die Proben der Tänzer, um die gewünschte Interpretation zu erreichen.
Künstlerische Leiter
- Planen, organisieren und leiten die künstlerischen Aspekte von Kinofilmen, Videospielen, Bühnenproduktionen und Fernsehshows, indem sie das Design von Sets, Kostümen, Möbeln und Requisiten beaufsichtigen, um Darstellungen von Zeit und Umgebung zu schaffen.
Filmeditoren
- Bearbeiten Kinofilme und ordnen Filmsegmente in Sequenzen an, um Kontinuität und gewünschte dramatische, komödiantische und thematische Effekte zu erzielen.
Aufnahmeproduzenten
- Planen und koordinieren die Produktion von Musikaufnahmen, leiten Musiker und Sänger bei Proben und Aufnahmen an und führen Techniker, die an der Vervielfältigung, Synchronisation und dem Mastering von Aufnahmen beteiligt sind.
Kameramänner und -frauen
- Koordinieren und leiten die Fotografie von Kinofilmen, beaufsichtigen Kameraleute und andere Crews und bestimmen Beleuchtung, Objektive, Kamerawinkel, Hintergründe und andere Elemente, um den gewünschten visuellen Effekt zu erzielen.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 51120 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 51120: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
Produzenten, Regisseure und Filmeditoren
- Ein Universitäts- oder Fachhochschulabschluss in den Bereichen Darstellende Kunst, Rundfunk, Journalismus, Betriebswirtschaft, Theaterproduktion oder Filmwissenschaft sowie Erfahrung in einem technischen oder produktionstechnischen Beruf im Bereich Film, Rundfunk oder Theater sind in der Regel erforderlich.
Choreographen
- Ein Universitätsabschluss oder ein Abschluss-Diplom im Bereich Tanz oder ein Studium an einer Tanzschule und eine umfangreiche Ausbildung in einer Tanzkompanie sind in der Regel erforderlich.
Plattenproduzenten
- Ein Universitätsabschluss oder ein Abschluss-Diplom in Musik oder der Aufnahmekunst und Erfahrung in einem technischen oder produktiven Beruf in der Aufnahmekunst sind in der Regel erforderlich.
Kameramänner und -frauen
- Ein Universitätsabschluss oder ein Abschluss-Diplom in Filmwissenschaft oder Kinematographie und Erfahrung in der Kamerabedienung oder einer anderen technischen Tätigkeit in der Video- oder Filmproduktion sind in der Regel erforderlich. Nachgewiesene kreative Fähigkeiten sind für alle Berufe in dieser Einheitsgruppe erforderlich.