Kameraleute (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Videographer oder Videooperateur) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
52110" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Kameramann (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 52110 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Kameramann in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 52110: Tätigkeiten
Film- und Videokameraleute bedienen Film- und Videokameras und die dazugehörige Ausrüstung, um Nachrichten, Live-Events, Filme, Videos und Fernsehsendungen aufzuzeichnen. Sie werden von Fernsehsendern, Film- und Videoproduktionsfirmen und internen Kommunikationseinrichtungen großer Unternehmen beschäftigt.
NOC 52110: Aufgaben
- Mit Regisseur und den leitenden Mitgliedern der Kameracrew treffen, um den Auftrag zu besprechen und Drehabläufe, Kamerabewegungen und Bildkomposition festzulegen
- Auswählen und Einrichten der zu verwendenden Kameraausrüstung und Anbringen von Objektiv, Filtern und Filmmagazin an der Kamera
- Schärfe, Belichtung, Beleuchtung und andere Kameraeinstellungen anpassen
- Film- oder Videokamera bedienen, um Nachrichten, Live-Events, Filme, Videos und Fernsehsendungen aufzuzeichnen
- Beschriften und protokollieren den Inhalt des belichteten Films und ausfüllen der Berichtsblätter
- Ausrüstung testen, warten und lagern.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 52110 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 52110: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Der Abschluss einer Hochschule oder eines technischen Programms in Rundfunk, audiovisueller Technik oder einem verwandten Bereich und Erfahrung als Kameraassistent sind in der Regel erforderlich.
- Kreative und technische Fähigkeiten, die durch ein Portfolio von Arbeiten und Erfahrungen nachgewiesen werden, können erforderlich sein.