Kauf Immobilie in Kanada: Risiko Aufenthaltsgenehmigung

Für die nächsten 2 Jahre wird es ausländischen Unternehmen und Personen nicht mehr möglich sein, kanadisches Wohneigentum zu kaufen. Auslöser für dieses Verbot ist die schon seit Jahren andauernde massive Preisentwicklung im kanadischen Liegenschaftsmarkt. Diese Massnahme ist Teil des am 7. April 2022 im Parlament vorgestellten Haushaltsplanes und soll helfen, den Markt abzukühlen und "Housing" wieder vermehrt "affordable" für die Mehrheit der Kanadier zu machen. Vom Verbot ausgenommen sind Ausländer, die eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung (PR) besitzen, unter Umständen auch Studenten, die auf dem Weg zur dauerhaften Niederlassung sind, oder Personen mit einer Arbeitserlaubnis und Flüchtlinge.

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Der Besitz eines "Ferienhauses in Kanada" oder Cottage begründet kein Recht auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Es gibt nicht einmal die Gewissheit auf ein routinemässiges Durchwinken bei der Einreise nach Kanada. Personen, die weder kanadische Staatsbürgerschaft haben noch die dauerhafte Niederlassungserlaubnis (PR) besitzen, können auf kein Recht auf Einreise zu ihrem Haus in Kanada pochen. Das gekaufte Haus in Nova Scotia kann also plötzlich unerreichbar werden.

So machte es auch die COVID-Pandemie vor: Kanada schloss die Grenze bis auf die wenigen Einreisenden, die entweder kandische Staatsbürger sind, eine PR haben oder von den Behörden speziell ermächtigt wurden. Ausländische Liegenschaftsbesitzer sind nicht auf der Einreiseliste als "essential" Personen für die Bekämpfung der Pandemie aufgeführt und müssen warten, bis die Grenzen zu ihrem Zweitwohnsitz in Kanada wieder geöffnet werden.

Besitzer von Liegenschaften in Kanada, die weder kanadische Staatsbürger noch "Permanent Resident" sind, tragen also ein Einreise- und Aufenthaltsrisiko im Hinblick auf die Einwanderungsgesetzgebung.

Man sollte sich überdies im Klaren sein, dass selbst eine eTA oder ein Touristenvisum allein noch keine Gewähr auf Einreise nach Kanada gibt. Jedes Mal an der Grenze liegt es immer im Ermessen des Einwanderungsbeamten, ob man nach Kanada einreisen darf oder eine Einreise (zum Beispiel wegen des Deliktes "Trunkenheit im Verkehr") verwehrt wird.

In der Regel sollten bis 6 Monate Aufenthaltsdauer für "Touristen" gewährt werden. Einmal in Kanada, steht es im Prinzip allen offen, eine Verlängerung der bewilligten Aufenthaltsdauer zu beantragen. Die Entscheidung über Verlängerung obliegt dann (wieder) dem Einwanderungsbeamten, der die Gründe für eine Verlängerung der Aufenthaltszeit in den Entscheid miteinbezieht und dann über den Antrag befindet.

Der Weg zu einer Daueraufenthaltserlaubnis führt also nicht über Immobilienbesitz in Kanada, sondern über die Qualifikation eines der Einwanderungsprogramme.

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