Dispatcher (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Fahrdienstleiter, Einsatzleiter oder Disponent) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
14404" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Dispatcher (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 14404 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Dispatcher in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 14404: Tätigkeiten
Dispatcher bedienen Funkgeräte und andere Telekommunikationseinrichtungen, um Einsatzfahrzeuge zu disponieren und die Aktivitäten von Fahrern und anderem Personal zu koordinieren. Sie sind bei Polizei, Feuerwehr und Gesundheitsämtern, anderen Notdienststellen, Taxi-, Liefer- und Kurierdiensten, Speditions- und Versorgungsunternehmen sowie anderen gewerblichen und industriellen Betrieben beschäftigt.
NOC 14404: Aufgaben
- Entgegennahme von Notrufanfragen und Kontaktaufnahme mit Krankenwagen, Polizei, Feuerwehr, Abschleppwagen und Versorgungsunternehmen
- Verarbeiten und übermitteln von Informationen und Anweisungen, um die Aktivitäten von Fahrzeugführern, Mannschaften und Ausrüstung zu koordinieren, dies mit Hilfe einer Vielzahl von computergestützten Kommunikations- und Dispositionsgeräten
- Personal gemäss schriftlichen Zeitplänen und Arbeitsaufträgen oder aufgrund von Notfallsituationen zu disponieren
- Informieren von Fahrzeugführern über Routen- und Verkehrsprobleme wie Baustellen, Unfälle, Staus, Wetterbedingungen, Gewichts- und Grössenbeschränkungen und andere Informationen
- Bedienen von Funkgeräten zur Kommunikation mit Schiffen, Flugzeugen, Bergbau-Crews, Offshore-Ölplattformen, Holzfällerlagern und anderen abgelegenen Betrieben
- Überwachen von Personalauslastung und Standorten
- Führen von Arbeitsaufzeichnungen für Fahrzeugführer mit Hilfe von computergestützten oder manuellen Methoden und Sicherstellen, dass Arbeitszeitblätter und Lohnabrechnungen korrekt ausgefüllt werden
- Führen von Computer- und manuellen Aufzeichnungen über Kilometerstand, Kraftstoffverbrauch, Reparaturen und anderer Ausgaben und erstellen von Berichten.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 14404 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 14404: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Der Abschluss der Sekundarschule ist erforderlich.
- Polizei- und Notfalldisponenten müssen eine formelle Ausbildung am Arbeitsplatz absolvieren. Andere Disponenten durchlaufen in der Regel eine informelle Ausbildung am Arbeitsplatz.
- Polizei- und Notfalldisponenten sowie andere Funker benötigen in der Regel ein provinzielles Funker-Zertifikat.