Vorarbeiter (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Forstmeister, Waldbauunternehmer, Forstbetriebsleiter, Holzfälleraufseher oder Produktionsleiter Holzeinschlag) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
82010" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Vorarbeiter (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 82010 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Vorarbeiter in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 82010: Tätigkeiten
Aufsichtspersonen in der Holz- und Forstwirtschaft beaufsichtigen und koordinieren die Tätigkeiten von Arbeitern, die in der Holzernte und in der Forstwirtschaft tätig sind. Sie sind bei Holzfällerunternehmen, Auftragnehmern und staatlichen Stellen beschäftigt.
NOC 82010: Aufgaben
- Überwachen und koordinieren der Tätigkeiten von Holzfällern und Forstarbeitern bei Waldarbeiten, oft an mehreren Arbeitsstellen über mehrere Quadratkilometer
- Überwachen von waldbaulichen Tätigkeiten wie Vertikutieren, Pflanzen und Vegetationskontrolle
- Planen der Arbeitsteams, Ausrüstung und Transport für mehrere Arbeitsorte
- Lösen von Arbeitsproblemen und Empfehlen von Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmethoden
- Arbeiter in Sicherheit unterweisen, unsichere Arbeitsbedingungen erkennen und Arbeitsverfahren ändern
- Sicherstellen, dass staatliche Vorschriften eingehalten werden
- Kommunikation mit forstwirtschaftlichem Fach-, Berufs- und Führungspersonal bezüglich Plänen, Verfahren und Zeitplänen für die Holzernte und Waldbewirtschaftung
- Vorbereiten von Produktions- und anderen Berichten
- Einstellung und Schulung neuer Mitarbeiter
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 82010 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 82010: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- In der Regel ist der Abschluss der Sekundarschule erforderlich.
- Der Abschluss eines ein- bis dreijährigen Ausbildungsprogramms für Forsttechnologen oder Techniker kann erforderlich sein.
- Formale betriebliche Ausbildung und mehrmonatiges Training on the Job sind vorgesehen.
- Mehrere Jahre Erfahrung als Holzfäller, Waldarbeiter oder Bediener von Holzbearbeitungsmaschinen sind in der Regel erforderlich.
- Eine Lizenz zur Anwendung von Chemikalien kann erforderlich sein.
- Ein Zertifikat für industrielle Erste Hilfe kann erforderlich sein.