Bauhelfer (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Strassenbauhelfer, Asphaltkocher, Zimmermannhelfer, Bohrhelfer, Klempnerhelfer, Gerüstbauer, Zementpumpenbetreiber oder Betonstrassenwerker) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
75110" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Bauhelfer (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 75110 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Bauhelfer in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 75110: Tätigkeiten
Bauhelfer und Bauhilfsarbeiter assistieren Facharbeiter und führen Arbeitstätigkeiten auf Baustellen, in Steinbrüchen und im Tagebau aus. Sie sind bei Baufirmen, Handwerksbetrieben und Tagebau- und Steinbruchbetreibern beschäftigt.
NOC 75110: Aufgaben
- Baumaterialien auf- und abladen und Materialien zu den Arbeitsbereichen transportieren
- Auf- und Abbau von Betonschalungen, Gerüsten, Rampen, Laufstegen, Abstützungen und Barrikaden, die auf Baustellen benötigt werden
- Mischen, Giessen und Verteilen von Materialien wie Beton und Asphalt
- Handwerker wie Zimmerleute, Maurer, Zementierer, Dachdecker und Glaser bei Bauarbeiten unterstützen
- Unterstützen der Bediener von schwerem Gerät beim Befestigen von speziellen Anbaugeräten an der Ausrüstung, geben von Signalen an Maschinenbedienern, um sie beim Bewegen der Ausrüstung anzuleiten, und leisten von Unterstützung bei anderen Tätigkeiten
- Hilfestellung beim Ausrichten von Rohren und Durchführung damit zusammenhängender Tätigkeiten beim Bau von Öl- und Gaspipelines
- Hilfestellung beim Bohren und Sprengen von Gestein auf Baustellen
- Helfen der Bergleute beim Aushub und beim Einrichten und Bedienen verschiedener Bohrer und anderer Tagebaumaschinen
- Erdreich mit Harke und Schaufel zur Feinplanie planieren
- Mithelfen beim Abbruch von Gebäuden mit Stemmeisen und anderen Werkzeugen, Sortieren, Säubern und Aufstapeln der geborgenen Materialien
- Schutt und anderen Schutt auf Baustellen mit Harken, Schaufeln, Schubkarren und anderen Geräten abtragen
- Bedienen von Presslufthämmern, Rüttlern und Stampfern nach Anweisung
- Maschinen oder Geräte, die auf der Baustelle verwendet werden, wie Mischer, Kompressoren und Pumpen, bedienen oder beschicken
- Aufräumen von verschütteten Chemikalien und anderen Verunreinigungen sowie Entfernen von Asbest und anderen gefährlichen Materialien
- Ölen und Fetten von Hebezeugen und ähnlichen Geräten
- Verkehr auf oder in der Nähe von Baustellen leiten
- Sonstige Tätigkeiten auf Baustellen nach Anweisung ausführen
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 75110 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 75110: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Eine gewisse Erfahrung als allgemeiner Bauarbeiter kann für Bauhandwerkerhelfer erforderlich sein.
- Pipeline-Arbeiter benötigen in der Regel eine Saison Erfahrung im Öl- und Gaspipelinebau.
- Signalleute benötigen unter Umständen einen Verkehrskontrollschein.