Lokomotivführer (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Eisenbahner, Rangierlokomotivführer oder Lokführer) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
73310" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Lokomotivführer (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 73310 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Lokomotivführer in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 73310: Tätigkeiten
Lokomotivführer/innen bedienen Eisenbahnlokomotiven zum Transport von Personen und Gütern. Sie sind bei Eisenbahnverkehrsunternehmen angestellt. Rangierlokführer/innen bedienen Lokomotiven in Rangierbahnhöfen von Eisenbahn-, Industrie- oder anderen Betrieben. Sie sind bei Eisenbahnverkehrsunternehmen und industriellen oder gewerblichen Nutzern des Schienenverkehrs beschäftigt.
NOC 73310: Aufgaben
Eisenbahn-Lokomotivführer
- Bedienen von Lokomotiven zur Beförderung von Personen und Gütern auf Schienenwegen
- Bedienen von Kommunikationssystemen zur Kommunikation mit Zugpersonal und Fahrdienstleitern, um einen sicheren Betrieb und die Planung von Zügen zu gewährleisten
- Inspektieren der zugewiesenen Lokomotive und testen der Betriebssteuerungen und -ausrüstungen.
Werkslokomotivführer
- Bedienen von Lokomotiven zum Rangieren, An- und Abkuppeln von Wagen zum Be- und Entladen
- Durchführen von Rangiervorgängen nach schriftlichen Rangieraufträgen oder Versandanweisungen
- Lokomotiven inspizieren, Kraftstoff nachfüllen oder routinemässige Wartungsarbeiten an Lokomotiven durchführen
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 73310 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 73310: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Ein Hauptschulabschluss ist in der Regel erforderlich.
- Erfahrung als Schaffner ist für Bahnlokomotivführer erforderlich und kann für Rangierlokomotivführer erforderlich sein.
- Erfahrung als Rangierarbeiter kann für Rangierlokführer erforderlich sein.
- Eisenbahnlokomotivführer benötigen ein Zertifikat der Canadian Rail Operating Rules.