Journalisten, Korrespondenten (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Buchkritiker, Börsenreporter, Redaktor, Cyberjournalist oder Online-Kolumnist) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
51113" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Journalist, Korrespondent (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 51113 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Journalist, Korrespondent in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 51113: Tätigkeiten
Journalisten recherchieren, investigieren, interpretieren und kommunizieren Nachrichten und öffentliche Angelegenheiten über Zeitungen, Fernsehen, Radio und andere Medien. Sie sind bei Radio- und Fernsehsendern, Zeitungen und Zeitschriften angestellt. Journalisten können auch auf freiberuflicher Basis arbeiten.
NOC 51113: Aufgaben
- Sammeln von lokalen, nationalen und internationalen Nachrichten durch Interviews, Nachforschungen und Beobachtungen
- Nachrichtenbeiträge für die Veröffentlichung und den Rundfunk schreiben
- Nachrichten und andere Texte entgegennehmen, analysieren und auf ihre Richtigkeit überprüfen
- Interviews im Rahmen von Recherchen und für Radio- und Fernsehsendungen vorbereiten und durchführen
- Recherchieren und berichten über Entwicklungen in Spezialgebieten wie Medizin, Wissenschaft und Technik
- Vorbereiten regelmässiger Kolumnen und Berichte zu speziellen Themen
- Verfassen von Leitartikeln und Kommentaren zu aktuellen Themen, um das öffentliche Interesse zu wecken und die Ansichten einer Publikation oder eines Senders auszudrücken
- Schreiben kritischer Rezensionen von literarischen, musikalischen und anderen künstlerischen Werken auf der Grundlage von Wissen, Urteilsvermögen und Erfahrung
Journalisten können sich auf Print-, Rundfunk- oder Webcast-Medien, auf bestimmte Themen wie politische Angelegenheiten oder Unterhaltungsnachrichten oder auf ein bestimmtes geografisches Gebiet spezialisieren.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 51113 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 51113: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Ein Universitätsabschluss oder ein College-Diplom in Journalismus oder einem verwandten Bereich wie Kommunikation ist normalerweise erforderlich.